Verschärfte Richtlinien bei der Ausstellung des Presseausweises

Laaser, Schlammerl, Schumann. Foto: Digmayer

VDS-Präsident Erich Laaser, Vizepräsidentin Elisabeth Schlammerl und Schatzmeister Christoph Schumann (von links) am Konferenztisch bei der DFL in Frankfurt. Foto: Digmayer

Der wichtigste Tagesordnungspunkt bei der Verbandsratssitzung des VDS am 16. Oktober 2017 in Frankfurt bezog sich auf die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises, den der Verband Deutscher Sportjournalisten ab 2018 wieder ausstellen darf. Mit der Ausgabe verbunden sind verschärfte Richtlinien. Anträge müssen von den Regionalvereinen absolut sorgfältig geprüft werden. Getagt wurde in der Zentrale der Deutschen Fußball Liga (DFL), für den VNBS waren der 1. Vorsitzende Uli Digmayer und Geschäftsführer Harald Büttner vor Ort.

„Der Presseausweis ist das formale Instrument für hauptberufliche Sportjournalisten“, betonte VDS-Präsident Erich Laaser, ehe er die Delegierten eingehend zum Thema Presseausweis informierte. Und er nahm die Vertretern der Regionalvereine  in die Pflicht: „Achten Sie verschärft darauf, dass die Ausweise nur in die richtigen Hände kommen.”

Der VDS ist einer von sechs Verbänden, die vom Deutschen Presserat die Berechtigung zur Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises erhalten haben. Die Akzeptanz wird dadurch noch einmal steigen. Allerdings gelten verschärfte Ausstellungsrichtlinien.

Den Presseausweis muss mit dem offiziellen Formular schriftlich beantragt werden. Das ist im Verbandsheft 10/11 2017 auf Seite 23 oder bei www.sportjournalist.de unter Downloads zu finden. Die entsprechenden Unterlagen müssen von den Regionalvereinen aufbewahrt werden eventuelle Kontrollen. Den kleinen Dienstweg zur Ausstellung des Presseausweises per Telefon oder E-Mail an gibt es nicht mehr.

Berechtigt zum Erhalt eines Presseausweises sind wie bisher hauptberufliche Sportjournalisten (Print/Foto/TV/Radio/Internet). Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend (also zu mindestens 51 Prozent) aus sportjournalistischer Tätigkeit bestreitet.

Auch Rentner, die Ihrer sportjournalistischen Tätigkeit noch nachgehen, können den Presseausweis beantragen. Allerdings wird für diese nach Erhalt des Ausweise im Jahr der Gültigkeit (also frühestens ab 2018) der volle Mitgliedsbeitrag fällig, den wir an den VDS abführen müssen. Diese Regelung wurde bei der VDS-Verbandsratssitzung in Frankfurt beschlossen.

Der VNBS-Rentnerbeitrag inklusive Presseausweis-Ausstellung beträgt folglich 63 Euro statt bisher 33 Euro. Rentner, die keinen Presseausweis beantragen, zahlen wie bisher nur 33 Euro.

Gegebenenfalls können, die Regionalvereine einen Nachweis der Hauptberuflichkeit einfordern müssen. Dieser Nachweis könnte wie folgt geführt werden:

Vorlage eines Arbeitsvertrags, einer Bescheinigung der Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse (KSK), eines aktuellen Einkommensbescheides bzw. einer Honorarabrechnung, Bescheinigung eines Steuerberaters, dass mehr als 50 Prozent der Einkünfte aus sportjournalistischer Tätigkeit erwirtschaftet werden. Wer den Nachweis nicht führen kann, bekommt keinen Presseausweis, kann aber einen VDS-Mitgliedsausweis bestellen.

Das Prüfungsverfahren wird vom Vorstand der Regionalvereine durchgeführt. Der im Vorfeld des VDS-Verbandsrats in Frankfurt eingereicht Antrag, wonach jeder Verein eine mindestens dreiköpfige Prüfungskommission – darunter mindestens ein Fotograf – gründen sollte, wurde vom Antragsteller Wolfgang Rattay (VDS-Fotografensprecher) zurückgezogen. Die Mehrheit der Delegierten war der Meinung, dass das Einsetzen einer solchen Komission einen erheblichen organisatorischen wie bürokratischen Mehraufwand verursachen würde.

Harald Büttner

Weitere Informationen zur VDS-Verbandsratssitzung finden Sie unter

http://www.sportjournalist.de/VDS-Nachrichten/Meldungen/;2457-VDS-Verbandsrat_in_Frankfurt_am_Main

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